Wenn ein Trampolin sich selbständig macht, ist davon auszugehen, dass der Eigentümer des Trampolins für verursachte Schäden zu haften hat. Man wird sicher von ihm erwarten können, dass er sein Trampolin so sichert, dass es entweder nicht abhebt oder es abbaut.
Fehlt diese Verankerung, so kann Ihre Versicherung natürlich ganz schnell behaupten, Ihr Trampolin war nicht ausreichend gesichert. Wenn Sie ein Trampolin kaufen, dann holen Sie sich unbedingt eine Windsicherung dazu, so haben Sie immer einen Nachweis für die Versicherung. Kosten ca.: 15-30€. Wir sagen aber ganz klar: Eine Sicherung liefert keinen 100% Schutz. Es ist daher immer besser, das Trampolin bei sich angekündigten Sturm zu demontieren.
Sollte es schief gehen, greift die private Haftpflicht - sowohl bei Mietern als auch bei Gebäudeeigentümern. Dies würde bei modernen Verträgen auch gelten, wenn das Trampolin in einem Schrebergarten oder auf einem Ferienhausgrundstück steht. Bei Altverträgen kann das noch anders sein.
Sonderfall KFZ:
Eine Besonderheit bezgl. eines KFZ-Schadens gibt es NICHT. Zwar greift dann AUCH die Teilkasko, aber diese könnte beim Verursacher Regress nehmen, wenn ein Verschulden vorliegt. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass ein Trampolin ein Fenster eines Nachbarhauses trifft. Die Gebäudeversicherung reguliert das als Sturmschaden und nimmt Regress....
Wie hätte sich der Fall nun entwickelt, wenn das Trampolin gesichert wäre?
Wo befindet sich der Standort des Trampolins?
Es wird unterschieden zwischen den Bereichen: Terrasse/Loggia/ Balkon sowie den Rest des Grundstücks. Die drei genannten zählen zum Haus und werden anders versichert als das Grundstück selbst, allerdings sehen die meisten Bedingungen einen Ausschluss für Sturmschäden an Sachen außerhalb von Gebäuden vor.
Befindet sich das Trampolin auf der Terrasse/Balkon/Loggia, also direkt am Haus, so greift hier die Hausratversicherung. Allerdings womöglich nur bei Hausratversicherungen die VHB 2000 geschlossen wurden. Bei früher geschlossenen Versicherungen wurde die Terrasse/Loggia/Balkon noch nicht zum Haus gezählt und wird daher separat behandelt. In diesem Falle sprechen Sie vor dem Kauf des Trampolins bitte mit Ihrem Versicherungsfachmann des Vertrauens.